Der Beruf Infobroker bzw. Informationsvermittler ist gesetzlich nicht geschützt. Das heisst, dass sich jeder “Infobroker” nennen und als solcher arbeiten kann.
Trotzdem gibt es drei verschiede Ebenen, auf denen man Kenntnisse erwerben kann, die zum Beruf “Infobroker” qualifizieren: Die Ausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, ein Fachhochschulstudium mit dem Abschluss Diplom-Informationswirt und Diplom-Dokumentar sowie ein Studium an einer Universität im Studiengang Informationswissenschaft.
Wer sich als Infobroker auf ein Fachgebiet (z. B. auf Chemie oder Jura) spezialisieren möchte, hat auch die Möglichkeit, nach dem eigentlichen Abschluss (z. B. einem Master in Chemie) noch einen Master in Informationswissenschaft zu absolvieren. Durch das Studium der Fachwissenschaft kann der spätere Infobroker sich schneller in Aufgaben und Projekte einarbeiten – zudem weiß er genau, welche Informationen der Kunde benötigt.
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